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200 unterschriften?

auf den seiten der bundeszentrale für politische bildung folgendes gefunden:

Einzelkandidatur:
200 Unterschriften von im Wahlkreis wohnhaften Wahlberechtigten reichen aus, um als Einzelkandidat(in) für die Wahl des Deutschen Bundestages zugelassen zu werden.
Bei der Wahl 1949 waren noch drei Einzelkandidaten erfolgreich: Es handelte sich um prominente Politiker, die in der Gründungsphase der Bundesrepublik die Unterstützung von Parteien bzw. wichtigen politischen Gruppierungen hatten. Seither hat sich nie wieder ein unabhängiger Kandidat durchgesetzt. Außenseiter errangen allenfalls Achtungserfolge.

das macht mut, keine aussichten auf erfolg!?!
ob’s noch aktuell ist? 200 unterschriften?
siehe Wählen in Deutschland von A – Z

Ein Beitrag vom Mittwoch, 01. Juni 2005, in der Kategorie frankfurt, politik/gesellschaft.

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